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AGB

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für sämtliche Aufträge die ein Auftraggeber (im folgenden Auftraggeber oder AG) der Projektkult Achim Speidel (im folgenden Auftragnehmer oder AN) erteilt. Insbesondere für Dienst- und Werkleistungen. Weiterhin gelten diese AGB für sämtliche Produkte, die der AG vom Auftragnehmer bezieht. Die AGB gelten auch für zukünftige Leistungen (Vertragsverhältnisse) mit dem Auftragnehmer, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

    Geschäftsbedingungen des AG oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer deren Geltung nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das andere Geschäftsbedingung (des AG oder Dritter) enthält oder einen Verweis darauf enthält, gilt dies nicht als Zustimmung und Einbezug dieser Bedingungen.

  3. Angebot, Vertragsschluss, Vertragsänderungen
    1. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist die Erbringung von Leistungen aus dem Bereich Renovierungen, Sanierungen, Innenausbau Ladenbau, Bauservice, Holzterassen, Sichtschutz, Gartengestaltung oder andere Leistungen, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber anbietet.
    2. Sofern sich aus den Angeboten nichts anderes ergibt, erfolgen alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot durch den Auftraggeber zumindest in Textform bestätigt und der Auftrag erteilt wird.
    3. Angaben vom Auftragnehmer zur Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, Abweichungen, technische Daten,…) sowie die damit zusammenhängenden Darstellungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit die Verwendung zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder diese vertraglich vereinbart wurden.
    4. Sofern aufgrund rechtlicher Vorschriften handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen erfolgen oder Bauteile durch gleichwertige Bauteile ersetzt werden, ist dies zulässig, sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigt wird. Dasselbe gilt für Abweichungen die technische Verbesserungen enthalten.
    5. Sämtliche Änderungen oder Anpassungen des vertraglich vereinbarten Umfangs, die über die Anpassungen unter Punkt 2.d dieser Bedingungen hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.
  4. Preise, Zahlungsbedingungen
    1. Preise können als verbindliche Festpreise oder nach Stundenaufwand vereinbart werden, sie verstehen sich in EURO und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, diese wird in den Angeboten separat ausgewiesen.
    2. Als Preise gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Sofern nicht explizit im Angebot explizit als im Preis inkludiert ausgewiesen, wird Zubehör sowie etwaige Verpackungs- und Versandkosten separat berechnet.
    3. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
    4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung (=Zahlungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers) in dessen Eigentum.
  5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen sowie Unterlagen (z.B. Baupläne, Grundrisse, etc.) dem Auftragnehmer rechtzeitig zugänglich zu machen.
    2. Der Auftragnehmer kalkuliert seine Leistungen auf Basis dieser Informationen sowie ggf. eine Inaugenscheinnahme des Leistungsorts.
    3. Ferner hat der Auftraggeber den Auftragnehmer dahingehend zu unterstützen, dass er die Örtlichkeiten der Leistungserbringung störungsfrei bereitstellt, so dass der Auftragnehmer seine Leistungen ohne Unterbrechungen oder anderes erbringen kann. Dies umfasst für angemessene Arbeitsbedingungen und Sicherheit am Ort der Leistungserbringung zu sorgen.
    4. Kommt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht nach und kommt es dadurch zu Verzögerungen in der Leistungserbringung, gehen diese Verzögerungen zu Lasten des Auftraggebers.
  6. Liefertermine
    1. Die Angaben des Auftragnehmers über Reparatur / Montage und oder Liefertermine beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
    2. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
  7. Erfüllungsort
  8. Der jeweilige Erfüllungsort für die Leistungserbringung wird im jeweiligen Angebot vereinbart.

  9. Abnahme
    1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald der Auftragnehmer ihm die Fertigstellung angezeigt hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
    2. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
    3. Hat der Auftragnehmer die Anlage bzw. den Leistungsgegenstand ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
    4. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Auftragnehmer in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
  10. Gewährleistung
    1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
    2. Ist der Auftraggeber Unternehmer entscheidet der Auftragnehmer über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
    3. Mängelansprüche des Auftraggebers, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung
  11. Haftung / Schadensersatz
  12. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit der Auftragnehmer nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet.

    Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  13. Schlussbestimmungen
  14. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. Er gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit der Vertrag oder diese AGB unwirksame Bedingungen, Klauseln oder Regelungslücken enthalten, gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel oder die Regelungslücke gekannt hätten.