- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für sämtliche Aufträge
die ein Auftraggeber (im
folgenden Auftraggeber oder AG) der Projektkult Achim Speidel (im folgenden
Auftragnehmer oder AN) erteilt.
Insbesondere für Dienst- und Werkleistungen. Weiterhin gelten diese AGB für sämtliche
Produkte, die der AG vom
Auftragnehmer bezieht. Die AGB gelten auch für zukünftige Leistungen
(Vertragsverhältnisse) mit dem
Auftragnehmer, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des AG oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der
Auftragnehmer deren Geltung nicht
gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das
andere
Geschäftsbedingung (des AG oder Dritter) enthält oder einen Verweis darauf enthält, gilt
dies nicht als
Zustimmung und Einbezug dieser Bedingungen.
- Angebot, Vertragsschluss, Vertragsänderungen
- Gegenstand des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist die
Erbringung von Leistungen
aus dem Bereich Renovierungen, Sanierungen, Innenausbau Ladenbau, Bauservice,
Holzterassen, Sichtschutz,
Gartengestaltung oder andere Leistungen, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber
anbietet.
- Sofern sich aus den Angeboten nichts anderes ergibt, erfolgen alle Angebote
freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot durch den Auftraggeber zumindest
in Textform bestätigt und
der Auftrag erteilt wird.
- Angaben vom Auftragnehmer zur Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Maße,
Gebrauchswerte,
Belastbarkeit, Toleranzen, Abweichungen, technische Daten,…) sowie die damit
zusammenhängenden Darstellungen
sind nur annähernd maßgeblich, soweit die Verwendung zum vertraglich vorgesehenen
Zweck nicht eine genaue
Übereinstimmung voraussetzt oder diese vertraglich vereinbart wurden.
- Sofern aufgrund rechtlicher Vorschriften handelsübliche Abweichungen oder
Abweichungen erfolgen oder
Bauteile durch gleichwertige Bauteile ersetzt werden, ist dies zulässig, sofern die
Verwendbarkeit zum
vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigt wird. Dasselbe gilt für
Abweichungen die technische
Verbesserungen enthalten.
- Sämtliche Änderungen oder Anpassungen des vertraglich vereinbarten Umfangs, die über
die Anpassungen unter
Punkt 2.d dieser Bedingungen hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung
zwischen den
Vertragspartnern.
- Preise, Zahlungsbedingungen
- Preise können als verbindliche Festpreise oder nach Stundenaufwand vereinbart
werden, sie verstehen sich in
EURO und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, diese wird in den Angeboten separat
ausgewiesen.
- Als Preise gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Sofern nicht explizit im
Angebot explizit als im
Preis inkludiert ausgewiesen, wird Zubehör sowie etwaige Verpackungs- und
Versandkosten separat berechnet.
- Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine
andere Vereinbarung
getroffen wurde.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung (=Zahlungseingang auf dem
Konto des Auftragnehmers)
in dessen Eigentum.
- Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen sowie
Unterlagen (z.B.
Baupläne, Grundrisse, etc.) dem Auftragnehmer rechtzeitig zugänglich zu machen.
- Der Auftragnehmer kalkuliert seine Leistungen auf Basis dieser Informationen sowie
ggf. eine
Inaugenscheinnahme des Leistungsorts.
- Ferner hat der Auftraggeber den Auftragnehmer dahingehend zu unterstützen, dass er
die Örtlichkeiten der
Leistungserbringung störungsfrei bereitstellt, so dass der Auftragnehmer seine
Leistungen ohne
Unterbrechungen oder anderes erbringen kann. Dies umfasst für angemessene
Arbeitsbedingungen und Sicherheit
am Ort der Leistungserbringung zu sorgen.
- Kommt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht nach und kommt es dadurch zu
Verzögerungen in der
Leistungserbringung, gehen diese Verzögerungen zu Lasten des Auftraggebers.
- Liefertermine
- Die Angaben des Auftragnehmers über Reparatur / Montage und oder Liefertermine
beruhen auf Schätzungen und
sind unverbindlich.
- In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B.
Arbeitseinstellungen,
Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von
Zulieferanten) sowie bei
behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch
verbindliche Fristen
angemessen.
- Erfüllungsort
Der jeweilige Erfüllungsort für die Leistungserbringung wird im jeweiligen Angebot
vereinbart.
- Abnahme
- Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald der Auftragnehmer ihm die
Fertigstellung angezeigt
hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf
von zwölf Werktagen seit
Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
- Hat der Auftragnehmer die Anlage bzw. den Leistungsgegenstand ohne Abnahme in
Benutzung genommen, gilt die
Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
- Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Auftragnehmer in diesen Fällen
spätestens bis zu den vorstehend
genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
- Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen
Garantie werden durch diese
AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
- Ist der Auftraggeber Unternehmer entscheidet der Auftragnehmer über die Art der
Nacherfüllung und es gilt
zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der
mangelhaften Sache und die
Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht
erfasst.
- Mängelansprüche des Auftraggebers, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab
Lieferung
- Haftung / Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit der
Auftragnehmer nach
zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Inhalt
und Zweck des Vertrages
gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen
darf, haftet.
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist
der Sitz des
Auftragnehmers. Er gilt ausschließlich deutsches Recht.
Soweit der Vertrag oder diese AGB unwirksame Bedingungen, Klauseln oder Regelungslücken
enthalten, gelten
diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner
nach den wirtschaftlichen
Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der
entsprechenden Klausel oder die Regelungslücke gekannt hätten.